1. Geltungsbereich
1.1. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden auch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ genannt) gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
1.2. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das abweichende Bedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und seiner Zulieferer gelten nicht, auch nicht als Shrink-Wrap,Click-Wrap oder sonstige vorformulierte Bestimmungen.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
1.5. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt sowohl für Nebenabreden und Zusicherungen als auch für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich dieser Regelung.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart, schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform ausschließlich abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Angebot, Vertragsabschluss Änderungen, Unterlagen und Kostenvoranschläge
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.2. Schriftliche und mündliche Bestellungen gelten mit der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung der bestellten Ware als angenommen. Für den Inhalt des Vertrages ist unser Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wird eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht erteilt, erfüllt unsere Rechnung diese Funktion. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen, ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
2.3. Sind aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben des Kunden Änderungen zum Leistungsinhalt erforderlich, sind wir berechtigt diese vorzunehmen; dadurch entstehende Kosten oder Schäden hat der Kunde uns zu erstatten.
2.4. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.5. An sämtlichen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberverwertungsrechte uneingeschränkt vor. Auf Verlangen müssen uns diese Unterlagen unverzüglich zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Dritten dürfen sie ohne unsere vorherige